Die Berichterstellung ist in unserem Verständnis im Prozessverlauf ein Abschnitt von hoher Bedeutung. Sie dient vor allem dem Selbstverständnis der KlientInnen, der prozessualen Reflexion der Mitarbeiter und der ausführlichen Information der fallführenden Jugendämter.
Die gemeinsame Berichterstellung als ein offener, ritualisierender Prozess in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Eltern und Familien unterscheidet sich grundsätzlich von der schriftlichen Berichterstattung über Klienten und Prozesse. Berichterstellung ist ein transparenter Prozess, der mit einer Vorbesprechung beginnt, dann in einem Entwurf den KlientInnen schriftlich vorgelegt wird, um diesen gemeinsam zu besprechen, zu klären, zu ergänzen, möglicherweise zu korrigieren, um eine gemeinsame Endfassung herzustellen.
Diese Arbeit am Bericht erleichtert es, Geschichten anders zu erzählen und zu verstehen, Zusammenhänge neu zu sehen und unterschiedliche Resilienzen und Ressourcen zu markieren und auch neue zu entdecken. Die dadurch gegebene intensive Bilanzierung des Verlaufs, die deutliche Markierung dessen, was war, ist und sein könnte, erweitert das Selbstverständnis und gibt dem Erlebten eine deutliche Chronologie. So entsteht ein Bericht in Bezug zu den KlientInnen – nicht ein Bericht über die KlientInnen.
Die schriftliche Form gibt den KlientInnen ein Dokument, in dem dies abgebildet und immer wieder nachlesbar ist.
Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass die gemeinsame Arbeit am Bericht in beeindruckender Art wirkungsvoll ist. Diese Berichterstellung ist anregend und initiiert vielfach positive Veränderungen. Die Rückmeldungen der KlientInnen belegen dies immer wieder.
Darüber hinaus hat dies auch positive Auswirkungen auf die Hilfeplangespräche, denn die KlientInnen haben den Bericht mitgeschrieben und sind gut vorbereitet.