In einer Fachfamilie verfügt im Unterschied zu einer Pflegefamilie eine Person über eine anerkannte und abgeschlossene pädagogische Ausbildung, wie Erzieher/-in, Heilpädagoge/-in, Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagoge/-in und entsprechender Berufserfahrung. Hier werden maximal 2 Kinder mit langfristiger Perspektive aufgenommen, die aufgrund ihrer Biografie und auch Vorerfahrungen einen erhöhten pädagogischen Förder- und Entwicklungsbedarf haben.
Ein wesentliches Element der Fachfamilie besteht darin, trotz der notwendigen professionellen Strukturen den privaten Charakter der Familie zu erhalten. So ist es erwünscht, dass ein Elternteil außer Haus arbeitet, wirkt aber jenseits seiner Berufstätigkeit an der Förderung und Erziehung der aufgenommenen Kinder mit.
Neben der fachlichen Begleitung und Beratung durch systemische Therapeutinnen und systemische Berater/innen des Trägers erhält die Fachfamilie regelmäßig Supervision und Unterstützung durch Entlastungskräfte, die es sich autonom für eine gute Passung suchen kann.
Auch unterstützt der Träger bei der erzieherischen und strukturellen Rahmung, wie beispielsweise bei der Suche nach einer geeigneten Kindertagesstätte, Schule oder therapeutischen Angeboten.
Die Fachfamilie gilt rechtlich als eine stationäre Jugendhilfeeinrichtung nach §34 des SGB VIII und wird vom Landesjugendamt des LVR genehmigt. Somit bestehen besondere Ansprüche an die räumlichen Bedingungen, wie Brandschutz, Fluchtwege, Größe und Ausstattung des Kinderzimmers. Vor der Prüfung des LVR überprüfen unsere Fachberater diese Bedingungen bei den jeweiligen Bewerbern.
Im Falle besonders hoher pädagogischer Beanspruchung und Belastung vereinbaren wir mit den zuständigen Jugendämtern weitergehende zusätzliche Hilfen, die über das Hilfeplanverfahren gesteuert werden.