Für Fachfamilien und Pflegefamilien

Wie wird man eine Pflegefamilie?

Pflegekinder, Pflegeeltern, Pflegefamilien, Voraussetzungen, Herausforderungen, Rechtsgrundlagen, Finanzen

Formen der Familienpflege

Familiäre Bereitschaftsbetreuung
Sonderpflegestellen
Fachfamilien

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Grundvoraussetzungen für Pflegeeltern

PERSÖNLICHE EIGENSCHAFTEN

Ein Pflegekind aufzunehmen bedeutet eine Umstellung für die gesamte Familie. Die Pflegeeltern sollten neben den Grundvoraussetzungen auch persönliche Eigenschaften mitbringen: Freude am Zusammenleben mit Kindern, Kooperationsfähigkeit und –bereitschaft, Belastbarkeit, Geduld und Zeit, erzieherische Erfahrung und Fähigkeiten, Reflektionsfähigkeit und -bereitschaft, Einfühlungsvermögen und Akzeptanz, Offenheit, Toleranz und Humor. Als Pflegefamilie oder Fachfamilie wird Ihre Familie ein Stück weit „öffentlich“, da viele Institutionen wie Jugendämter und Vormünder und auch die leiblichen Eltern mit Ihnen kooperieren und Erziehungsziele absprechen.

RELIGION

Generell sollte die religiöse Grundhaltung der leiblichen Eltern des Pflegekindes akzeptiert werden. Die erzieherischen Aufgaben der Pflegeeltern sind ungeachtet der Religionzugehörigkeit zu erfüllen.

FAMILIE UND WOHNRAUM

Den eigenen Kinder der Pflegeeltern muss klar sein, was es bedeutet, wenn ein Pflegekind in der Familie einen Platz einnimmt und sie müssen somit in die Entscheidung mit einbezogen werden. Alle Familienmitglieder sollten die Entscheidung, dass ein Pflegekind aufgenommen wird mittragen. Darüber hinaus ist es sicherlich von Vorteil, wenn auch die näheren Verwandten die Pflegefamilie positiv unterstützt. Ein eigenes Zimmer ist eine Grundvoraussetzung, um eine Pflegekind aufzunehmen. Das Zimmer darf kein Durchgangszimmer sein oder sich im Keller befinden. Der Wohnraum muss ausreichend Platz zum Spielen und Lernen bieten.

POLIZEILICHES FÜHRUNGSZEUGNIS

Für jedes Haushaltsmitglied der Pflegefamilie oder Erziehungsstelle, dass älter als 13 Jahre ist muss ein erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragung vorgelegt werden. Dies wird beim zuständigen Bügeramt von der jeweiligen Person beantragt

BERUFSTÄTIGKEIT UND EINKOMMEN

Für die Dauer der Integration des Kindes in der Pflegefamilie muss immer ein Elternteil für das Kind ansprechbar sein. Daher wird erwartet, dass die Pflegeeltern ihre beruflichen Tätigkeit so einrichten kann, dass stets eine Bezugsperson beim Kind ist. Das bedeutet in der Praxis, dass ein Elternteil maximal Teilzeit beschäftigt ist. Nach erfolgreicher Integration und wenn es weitere Optionen gibt, welche die Versorgung des Kindes sichern, zum Beispiel der Kindergarten oder die Schule/OGS, kann die vollständige Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit neu überdacht werden. Ungeachtet dessen sollten die wirtschaftlichen Verhältnisse so gesichert sein, dass der Lebensunterhalt unabhängig von den Leistungen, die für die Aufnahme eines Pflegekinds gezahlt werden, bestritten werden kann. Der Weiteren ist zu berücksichtigen, dass aufgrund von Umgangskontakten mit den leiblichen Eltern, Therapieterminen, Gespräche mit dem Jugendamt und Beratungsgespräche mit dem Träger zusätzlich Zeit eingerechnet wird.

BEZIEHUNGSSTATUS UND GESUNDHEIT

Ob verheiratet, unverheiratet gleichgeschlechtlich oder alleinlebend mit und ohne Kinder jeder hat das Recht, sich um die Aufnahme eines Pflegekindes zu bewerben. Das Alter spielt insofern eine Rolle, als das der Altersabstand dem natürlichen Eltern-Kind-Abstand entspricht. Sie sollten mindestens 25 Jahre und Jünger als 60 bei Bereitschaftspflegefamilie und 50 Jahre bei Langzeitpflege sein. Alle Familienmitglieder sollten körperlich und psychisch gesund sein, sodass die Ausübung der erzieherischen Aufgaben uneingeschränkt möglich ist. Ein Gesundheitszeugnis wird beim Antrag auf Aufnahme eines Pflegekindes vorausgesetzt, ebenso wie der Nachweis eines Masernimpfschutzes.

HALTUNG

Ihre Haltung sollte geprägt sein von Wertschätzung gegenüber den leiblichen Eltern, auch wenn diese aufgrund vielfältiger Gründe nicht ausreichend für ihr Kind sorgen konnten und es in Überforderungssituationen sogar geschädigt haben. Alle Eltern sind mit der Erwartung angetreten, ihren Kindern Fürsorge und eine gute Erziehung zu geben, jedoch fehlte einigen Eltern die eigene Erfahrung, ein fürsorgliches Elternhaus zu haben und Personen, von denen sie erziehen lernen konnten. Kinder bleiben mit Ihren Eltern immer verbunden und benötigen daher Kontakt zu Ihrer Herkunft, um sich gut damit auseinander setzen zu können. Pflegeeltern sollten sich daher stets als Eltern auf Zeit und als Unterstützung für die leiblichen verstehen, da eine Rückkehr der Kinder zu den Eltern immer möglich sein kann, wenn sich die Voraussetzungen der Eltern verbessern und diese an sich arbeiten.
Im Umgang mit den Kindern ist viel Geduld, Beharrlichkeit und Verlässlichkeit nötig, um den Kindern immer wieder ein haltgebendes Beziehungsangebot zu machen.

HINTERGRÜNDE DER KINDER

Kinder, die sie in Ihre Familie aufnehmen hatten oftmals keinen guten Start in ihr Leben. Vor der Herausnahme eines Kindes aus seiner leiblichen Familie wurde den Eltern im Vorfeld bereits Unterstützung durch das Jugendamt angeboten, die jedoch nicht ausgereicht hat, um das Wohl des Kindes sicher zu stellen. Somit haben viele Kinder Mangelerfahrungen, die Eltern oftmals als nicht verlässlich oder berechenbar erlebt und zeigen daher Verhaltensauffälligkeiten. Sie können sich distanzlos verhalten, Grenzen evtl. nur schwer akzeptieren und die Pflegefamilie in Konflikten immer wieder ablehnen. Auch wirken viele Kinder unruhig, rastlos und zeigen Konzentrationsschwierigkeiten. Es gibt aber auch viel Wunsch nach Nähe und Trost notwendig sein. Viele Kinder benötigen daher Förderung im sozialen und emotionalen Bereich, der eine Anbindung an Frühförderung, Ergotherapie oder Kinder- und Jugendlichentherapeuten notwendig macht.
Das Ankommen der Kinder benötigt Zeit. Kinder brauchen daher viel länger als leibliche Kinder, um eine gute Bindung und Vertrauen zu den Pflegeeltern aufzubauen.

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Der Weg zur Pflegefamilie

SCHRITT 1

E-Mail schreiben

Schreiben sie uns eine Email und stellen sich und Ihre Familie vor. Wie leben Sie, welche Werte sind Ihnen wichtig und wie sind Ihre räumlichen Bedinungen? Teilen Sie uns mit, was Sie motiviert, ein Kind aufnehmen zu wollen.
Wir melden uns telefonisch bei Ihnen, um offene Fragen zu klären und ggfs. einen Hausbesuch zu vereinbaren. Zur Vorbereitung des Hausbesuches senden wir Ihnen einen Prüfungsbogen zu, den Sie uns ausgefüllt zurücksenden.
Gerne können Sie auch im Vorfeld telefonisch Kontakt aufnehmen und sich informieren.

SCHRITT 2

Hausbesuch

Sollten die Grundvoraussetzungen für die Aufnahme eines Kindes nach der ersten Kontaktaufnahme erfüllt sein, besuchen wir Sie zu zweit bei Ihnen zu Hause. Es ist wichtig, dass alle Familienmitglieder bei dem Gespräch dabei sind und sich dazu äußern können, wie sie zu der Aufnahme eines Kindes stehen.
Wir informieren Sie in dem Gespräch über weitere Rahmenbedingungen und was es bedeutet, ein Kind aufzunehmen. Das Gespräch dient auch zum Kennenlernen und Vertrauensaufbau. Auch können wir so vor Ort prüfen, ob die räumlichen Bedingungen erfüllt sind. Nach dem Gespräch geben wir Ihnen Zeit, darüber nachzudenken und nachzuspüren, ob Sie mit uns als Träger zusammenarbeiten können.

SCHRITT 3

Vorstellung beim Träger

Im 3. Schritt besuchen Sie unsere Räumlichkeiten und lernen auch die Geschäftsführung kennen. Hier ist weiterer Raum für Fragen, die sich in der Zwischenzeit ergeben haben.
Auch geht es in diesem Gespräch über Ihre eigenen biografischen Hintergründe, die sie als zukünftige Erziehungspersonen prägen und Sie als Paar ausmachen.
Sie erhalten unsere Konzeption, so dass Sie sich damit auseinander setzen können.

SCHRITT 4

Vorbereitungsseminar

An 5 Samstagen nehmen Sie und ihr/e Partner*in an unseren Vorbereitungsseminaren mit weiteren Bewerbern teil. Hier werden Sie einerseits über die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen des Pflegekinderwesens aufgeklärt. Auch werden grundlegende pädagogische und entwicklungspsychologische Konzepte vorgestellt, die für Sie als Pflegeeltern von Bedeutung sind. Ein weiteres wichtiges Thema stellt die Vorbereitung auf die Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern und dem Jugendamt dar. In den Vorbereitungsseminaren setzen Sie sich auch mit ihren persönlichen Erziehungserfahrungen und Ihrer Haltung auseinander. Hierzu dienen auch Rollenspiele und Kleingruppenarbeit. Insofern sollte die Bereitschaft gegeben sein, sich zu öffnen und eigene Erfahrungen mit ein zu bringen.

SCHRITT 5

Betriebsgenhemigung

Nach den Vorbereitungsseminaren haben Sie und auch wir als Träger nochmals die Möglichkeit zu prüfen, ob eine Zusammenarbeit möglich ist und wir ihre Eignung als Pflegefamilie oder Bereitschaftspflegefamilie befürworten. Wenn dies der Fall ist so melden wir Sie bei dem Jugendamt an ihrem Wohnort als Pflegefamilie an. Sollten Sie als Fachfamilie nach §34 SGB VIII geeignet sein, so erfolgt eine Betriebsprüfung und Begehung durch das Landesjugendamt (LVR).
Eine Begehung durch die Jugendämter vor Ort findet in der Regel nicht statt. Dies erfolgt erst durch das Jugendamt, dass ein Kind bei Ihnen unterbringt.
Wir entwerfen mit Ihnen ein Familienprofil sozusagen als Bewerbung für die belegenden Jugendämter, dass bei Anfragen verschickt werden kann.

SCHRITT 6

Belegungsanfrage

Jugendämter fragen bei uns als Träger an, ob wir ein Kind aufnehmen können. Wir prüfen mit dem Jugendamt im Vorfeld, welche Informationen zur bisherigen Biografie und Entwicklung des Kindes vorliegen. Auch prüfen wir bei Kindern, die langfristig untergebracht werden, ob eine dauerhafte Unterbringung durch die Eltern gewünscht ist oder ob das Familiengericht über diese bereits entschieden hat. Wir stellen Ihnen dann zunächst anonymisiert das Kind vor und geben Ihnen die Informationen, die wir erhalten haben weiter. Sollten Sie sich eine Aufnahme vorstellen können, versenden wir ihr Familienprofil an das Jugendamt, dass dann prüft, ob eine Aufnahme bei Ihnen in Frage kommt.
Sollte dies der Fall sein, wird ein Termin mit allen Beteiligten, wie den Eltern, die Bereitschaftspflegefamilie, Vormünder und die Sachbearbeiterin des Jugendamtes vereinbart, um sich über das Kind und die Bedarfe auszutauschen und sich kennen zu lernen.

SCHRITT 7

Anbahnung

Sollten sich alle Beteiligten für eine Aufnahme entscheiden, wird die Anbahnung geplant. Diese verlangt von der Pflegefamilie einen hohe zeitliche Flexibilität. Sie lernen das Kind zunächst an einem neutralen Ort in der Nähe der des aktuellen Lebensortes kennen und verbringen Zeit mit dem Kind. Im weiteren Verlauf finden die Kontakte zunächst am aktuellen Lebensort des Kindes oder in deren Umgebung statt und werden zeitlich immer weiter ausgedehnt, so dass das Kind zu Ihnen eine immer stärkere Beziehung aufbauen kann und Sie das Kind immer besser kennen lernen. Im weiteren Verlauf besucht die aktuelle Betreuungsperson oder Bereitschaftspflegefamilie sie mit dem Kind bei Ihnen zu Hause und die zukünftigen Kontakte finden dann immer bei Ihnen statt und werden zeitlich immer weiter ausgedehnt, bis die Anbahnung mit der Übernachtung des Kindes bei Ihnen abgeschlossen wird. Der gesamte Anbahnungsprozess ist zunächst ergebnisoffen und es wird weiterhin geprüft, ob die „Chemie“ passt. Die Dauer des Prozesses ist abhängig vom Alter und des Charakter des Kindes und kann zwischen 2 Wochen und 2 Monaten betragen.

SCHRITT 8

Aufnahme des Kindes

Sollte die Anbahnung erfolgreich durchgeführt worden sein wird das Kind dauerhaft bei Ihnen aufgenommen. In der ersten Zeit der Eingewöhnung finden in der Regel keine Kontakte zu den Eltern statt, diese werden aber nach Wunsch durch den Träger regelmäßig informiert, wie es dem Kind geht. Die Eltern erfahren in der ersten Zeit in der Regel nicht, wo das Kind nun lebt. Nach der Aufnahme findet eine monatliche Beratung durch unsere Fachberater*innen bei Ihnen vor Ort statt, bei der pädagogische Themen, wie Erziehungsplanung, Umgang mit bestimmten Verhaltensweisen des Kindes oder mit den Eltern besprochen werden können. In der verpflichtenden kollegialen Beratung, die ebenfalls monatlich stattfindet tauschen Sie sich mit anderen Pflegefamilien aus und können hier ebenfalls Fragestellungen mit einbringen und Ihre Erfahrungen teilen.
Alle 6 Monate finden sogenannte Hilfeplangespräche im Jugendamt statt, bei der die Entwicklung des Kindes und sich daraus ergebende Ziele besprochen werden. Auch wird hier überprüft, ob eine Rückkehr des Kindes zu den leiblichen Eltern perspektivisch möglich ist. An dem Gespräch nehmen die Eltern ebenfalls teil.

SCHRITT 1: EMAIL SCHREIBEN

Schreiben sie uns eine Email und stellen sich und Ihre Familie vor. Wie leben Sie, welche Werte sind Ihnen wichtig und wie sind Ihre räumlichen Bedinungen? Teilen Sie uns mit, was Sie motiviert, ein Kind aufnehmen zu wollen.
Wir melden uns telefonisch bei Ihnen, um offene Fragen zu klären und ggfs. einen Hausbesuch zu vereinbaren.
Gerne können Sie auch im Vorfeld telefonisch Kontakt aufnehmen und sich informieren.

SCHRITT 2: HAUSBESUCH

Sollten die Grundvoraussetzungen für die Aufnahme eines Kindes nach der ersten Kontaktaufnahme erfüllt sein besuchen wir Sie zu zweit bei Ihnen zu Hause. Es ist wichtig, dass alle Familienmitglieder bei dem Gespräch dabei sind und sich dazu äußern können, wie sie zu der Aufnahme eines Kindes stehen.
Wir informieren Sie in dem Gespräch über weitere Rahmenbedingungen und was es bedeutet, ein Kind aufzunehmen. Das Gespräch dient auch zum Kennenlernen und Vertrauensaufbau. Auch können wir so vor Ort prüfen, ob die räumlichen Bedingungen erfüllt sind. Nach dem Gespräch geben wir Ihnen Zeit, darüber nachzudenken und nachzuspüren, ob Sie mit uns als Träger zusammenarbeiten können.

SCHRITT 3: VORSTELLUNG BEIM TRÄGER

Im 3. Schritt besuchen Sie unsere Räumlichkeiten und lernen auch die Geschäftsführung kennen. Hier ist weiterer Raum für Fragen, die sich in der Zwischenzeit ergeben haben.
Auch geht es in diesem Gespräch über Ihre eigenen biografischen Hintergründe, die sie als zukünftige Erziehungspersonen prägen und Sie als Paar ausmachen.
Sie erhalten unsere Konzeption, so dass Sie sich damit auseinander setzen können.

SCHRITT 4: VORBEREITUNGSSEMINAR

An 5 Samstagen nehmen Sie und ihr/e Partner*in an unseren Vorbereitungsseminaren mit weiteren Bewerbern teil. Hier werden Sie einerseits über die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen des Pflegekinderwesens aufgeklärt. Auch werden grundlegende pädagogische und entwicklungspsychologische Konzepte vorgestellt, die für Sie als Pflegeeltern von Bedeutung sind. Ein weiteres wichtiges Thema stellt die Vorbereitung auf die Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern und dem Jugendamt dar. In den Vorbereitungsseminaren setzen Sie sich auch mit ihren persönlichen Erziehungserfahrungen und Ihrer Haltung auseinander. Hierzu dienen auch Rollenspiele und Kleingruppenarbeit. Insofern sollte die Bereitschaft gegeben sein, sich zu öffnen und eigene Erfahrungen mit ein zu bringen.

SCHRITT 5: BETRIEBSGENEHMIGUNG

Nach den Vorbereitungsseminaren haben Sie und auch wir als Träger nochmals die Möglichkeit zu prüfen, ob eine Zusammenarbeit möglich ist und wir ihre Eignung als Pflegefamilie oder Bereitschaftspflegefamilie befürworten. Wenn dies der Fall ist so melden wir Sie bei dem Jugendamt an ihrem Wohnort als Pflegefamilie an. Sollten Sie als Fachfamilie nach §34 SGB VIII geeignet sein, so erfolgt eine Betriebsprüfung und Begehung durch das Landesjugendamt (LVR).
Eine Begehung durch die Jugendämter vor Ort findet in der Regel nicht statt. Dies erfolgt erst durch das Jugendamt, dass ein Kind bei Ihnen unterbringt.
Wir entwerfen mit Ihnen ein Familienprofil sozusagen als Bewerbung für die belegenden Jugendämter, dass bei Anfragen verschickt werden kann.

SCHRITT 6: BELEGUNGSANFRAGE

Jugendämter fragen bei uns als Träger an, ob wir ein Kind aufnehmen können. Wir prüfen mit dem Jugendamt im Vorfeld, welche Informationen zur bisherigen Biografie und Entwicklung des Kindes vorliegen. Auch prüfen wir bei Kindern, die langfristig untergebracht werden, ob eine dauerhafte Unterbringung durch die Eltern gewünscht ist oder ob das Familiengericht über diese bereits entschieden hat. Wir stellen Ihnen dann zunächst anonymisiert das Kind vor und geben Ihnen die Informationen, die wir erhalten haben weiter. Sollten Sie sich eine Aufnahme vorstellen können, versenden wir ihr Familienprofil an das Jugendamt, dass dann prüft, ob eine Aufnahme bei Ihnen in Frage kommt.
Sollte dies der Fall sein, wird ein Termin mit allen Beteiligten, wie die Eltern, die Bereitschaftspflegefamilie, Vormünder und die Sachbearbeiterin des Jugendamtes vereinbart, um sich über das Kind und die Bedarfe auszutauschen und sich kennen zu lernen.

SCHRITT 7: ANBAHNUNG

Sollten sich alle Beteiligten für eine Aufnahme entscheiden, wird die Anbahnung geplant. Diese verlangt von der Pflegefamilie einen hohe zeitliche Flexibilität. Sie lernen das Kind zunächst an einem neutralen Ort in der Nähe der Bereitschaftspflegefamilie kennen und verbringen Zeit mit dem Kind. Im weiteren Verlauf finden die Kontakte zunächst bei der Bereitschaftspflegefamilie oder in deren Umgebung statt und werden zeitlich immer weiter ausgedehnt, so dass das Kind zu Ihnen eine immer stärkere Beziehung aufbauen kann und Sie das Kind immer besser kennen lernen. Im weiteren Verlauf besucht die Bereitschaftspflegefamilie sie mit dem Kind bei Ihnen zu Hause und die zukünftigen Kontakte dann immer bei Ihnen statt und werden zeitlich immer weiter ausgedehnt, bis die Anbahnung mit der Übernachtung des Kindes bei Ihnen abgeschlossen wird. Der gesamte Anbahnungsprozess ist zunächst ergebnisoffen und es wird weiterhin geprüft, ob die „Chemie“ passt. Die Dauer des Prozesses ist abhängig vom Alter und des Charakter des Kindes und kann zwischen 2 Wochen und 2 Monaten betragen.

SCHRITT 8: AUFNAHME DES KINDES

Sollte die Anbahnung erfolgreich durchgeführt worden sein wird das Kind dauerhaft bei Ihnen aufgenommen. In der ersten Zeit der Eingewöhnung finden in der Regel keine Kontakte zu den Eltern statt, diese werden aber nach Wunsch durch den Träger regelmäßig informiert, wie es dem Kind geht. Die Eltern erfahren in der ersten Zeit in der Regel nicht, wo das Kind nun lebt. Nach der Aufnahme findet eine monatliche Beratung durch unsere Fachberater*innen bei Ihnen vor Ort statt, bei der pädagogische Themen, wie Erziehungsplanung, Umgang mit bestimmten Verhaltensweisen des Kindes oder mit den Eltern besprochen werden können. In der verpflichtenden kollegialen Beratung, die ebenfalls monatlich stattfindet tauschen Sie sich mit anderen Pflegefamilien aus und können hier ebenfalls Fragestellungen mit einbringen und Ihre Erfahrungen teilen.
Alle 6 Monate finden sogenannte Hilfeplangespräche im Jugendamt statt, bei der die Entwicklung des Kindes und sich daraus ergebende Ziele besprochen werden. Auch wird hier überprüft, ob eine Rückkehr des Kindes zu den leiblichen Eltern perspektivisch möglich ist. An dem Gespräch nehmen die Eltern ebenfalls teil.

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Fachfamilien

Pflegefamilien

Wir suchen fortlaufend Familien oder Paare, die vorübergehend Kinder und Jugendliche in Krisensituationen aufnehmen und betreuen. Geeigneter Wohnraum muss und die zeitliche Möglichkeit, den oder die Kinder- und Jugendlichen bei der Bewältigung ihrer Krisen zu unterstützen muss gegeben sein. Fachliche Beratung und Unterstützung durch den Träger wird garantiert.

Ihr Ansprechpartner

Herr Overkamp
0173 4758491

Perspektiven für Kinder gGmbH
Hans-Böckler-Straße 190
50354 Hürth

Kurzzeitpflege

Familiäre Bereitschaftsbetreuung

Wir suchen fortlaufend Familien oder Paare, die vorübergehend Kinder und Jugendliche in Krisensituationen aufnehmen und betreuen. Geeigneter Wohnraum muss und die zeitliche Möglichkeit, den oder die Kinder- und Jugendlichen bei der Bewältigung ihrer Krisen zu unterstützen muss gegeben sein. Fachliche Beratung und Unterstützung durch den Träger wird garantiert.

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Bienentreu
0175 521 98 72

Perspektiven für Kinder GmbH
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