Wege aus dem Dilemma
Die Eltern sind in der Regel die wichtigsten Bezugspersonen im Leben eines Kindes. Meist bleibt das auch so, wenn sich Mutter und Vater entscheiden getrennte Weg zu gehen. Die damit einhergehenden Veränderungen und Ansprüche an alle Beteiligten sich neu zu organisieren sind oft nicht leicht zu bewältigen.
Was bewirkt begleiteter Umgang?
Kommt es dennoch zum Bruch der elterlichen Beziehung, in dem es aufgrund des bestehenden Konflikts keine Chance auf einen friedlichen Umgang miteinander gibt oder in dem im schlimmsten Fall das Kindeswohl gefährdet ist, bietet sich der begleitete Umgang als eine Form der Unterstützung an. Das gilt auch, wenn der Entzug des Kindes zu befürchten ist, bei einer Inobhutnahme und in Verbindung mit einer Fremdunterbringung des Kindes.
Begleiteter Umgang ist differenziert zu verstehen als
Beaufsichtigter Umgang für Familiensituationen, in denen eine direkte Gefährdung des Kindes durch einen umgangsberechtigten Elternteil im Raum steht.
Begleiteter Umgang für Familiensituationen, in denen bedingt durch starke Konflikte auf der Eltern-Ebene eine indirekte Gefährdung des Kindes droht
Unterstützender Umgang für dysfunktionale Familiensysteme, in denen keine unmittelbaren oder nur geringe Risiken für das Kind zu erwarten sind.
Ziele des begleiteten Umgangs
Der Aufbau und Erhalt des Eltern-Kind-Kontaktes zum getrenntlebenden Elternteil oder zu anderen wichtigen Bezugspersonen nach einer Trennung oder Scheidung sind elementare Ziele des begleiteten Umgangs. Der begleitete Umgang stellt ein zeitlich begrenztes Angebot der Jugendhilfe dar, in dem notwendige Absprachen im Interesse des Kindes getroffen und Möglichkeiten der Begegnung erprobt werden können. Im Rahmen dieses Konzeptes bahnt die Fachkraft den Kontakt zwischen dem Kind und Beteiligten positiv an und fördert dessen Stabilität. Eltern werden darin gestärkt, ihre Elternrolle verantwortlich wahrzunehmen und den anderen Elternteil in seiner Elternrolle zu respektieren. Die begleitenden Umgangskontakte sind als zeitlich begrenzte Übergangsphase gedacht, in der die Eltern zu einer selbstständigen und eigenverantwortlichen Gestaltung der Besuchskontakte hingeführt werden sollen.